29 August 2022

Mann muss wegen krimineller Vorbereitungshandlungen ins Gefängnis

Ein junger Afghane ist am Montag im Wallis wegen krimineller Vorbereitungshandlungen zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Bezirksgericht in Siders folgte bei seinem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft allerdings nur teilweise.

Diese hatte dem Mann unter anderem vorgeworfen, in einem Nachtclub Morde begehen zu wollen, wobei er es insbesondere auf „leicht bekleidete“ Frauen und Homosexuelle abgesehen habe, „um den Willen Allahs zu erfüllen“. Dem widersprach das Gericht.

Die vorgelegten Beweise liessen nicht darauf schliessen, dass der Angeklagte versucht habe, sich eine Handfeuerwaffe zu beschaffen, oder dass er den Willen gehabt habe, in einem Nachtclub ein Massaker zu verüben, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Nach Ansicht des Gerichts hat der Angeklagte weder konkrete Schritte unternommen noch eine solche Tat wirklich geplant.

Für das Gericht stand jedoch fest, dass der Angeklagte ein Griffmesser hergestellt hat, um einen Nachtwächter zu töten und aus der geschlossenen Erziehungsanstalt für Minderjährige und junge Erwachsene Pramont in Granges VS zu fliehen, da seine Fingerabdrücke auf der Waffe gefunden wurden. Aus diesem Grund habe er sich einer strafbaren Vorbereitungshandlung schuldig gemacht, sagte der Gerichtspräsident weiter.

Es verurteilte den Mann wird zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten Haft unter Abzug der Untersuchungshaft seit Mai 2020. Weiter ordnete das Gericht für den Verurteilten eine stationäre Massnahme in einer geeigneten Einrichtung an, die verlängert werden kann. Ausserdem wird der Mann für zehn Jahre des Landes verwiesen.

(text:sda/bild:unsplash)