Kostenloser ÖV für Ukraine-Geflüchtete bis Ende Mai
Seit dem 1. März können aus der Ukraine geflüchtete Personen den öffentlichen Verkehr kostenlos für die Anreise zu ihren Bestimmungsorten in der Schweiz oder die Durchreise nutzen. Nun weitet die Alliance SwissPass die Gültigkeit auf sämtliche Binnenreisen aus. Aufgenommene Flüchtlinge können vorerst bis am 31. Mai 2022 den öffentlichen Verkehr der Schweiz in 2. Klasse auf allen Strecken des GA-Anwendungsbereichs kostenlos nutzen.
Seit dem 1. März gewährt die Alliance SwissPass allen aus der Ukraine flüchtenden Personen die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs für die Anreise zu ihren Bestimmungsorten in der Schweiz oder die Durchreise. Nach ihrer Ankunft müssen die Geflüchteten diverse Behördengänge absolvieren, wofür ihnen das Staatssekretariat für Migration (SEM) mehrere Fahrausweise aushändigt, da für Reisen vor Ort bislang der reguläre Tarif zur Anwendung kam. Aufgrund der steigenden Anzahl Personen, die mit einem Schutzstatus «S» in der Schweiz vorübergehend aufgenommen werden, stellte sich vermehrt die Frage nach der Praktikabilität dieser Regelung.
Der Alliance SwissPass ist es ein zentrales Anliegen, eine unkomplizierte und schweizweit einheitliche Lösung im Binnenreiseverkehr umzusetzen. In Absprache mit dem SEM hat die Branchenorganisation nun entschieden, dass aufgenommene Flüchtlinge ab sofort den öffentlichen Verkehr der Schweiz in 2. Klasse auf allen Strecken des GA-Anwendungsbereichs kostenlos nutzen können. Reisen ausserhalb der GA-Bereichsstrecken sowie in der 1. Klasse sind gemäss Tarif zu bezahlen. Als Fahrausweise gelten:
1. Der ausgestellte Ausweis für den Schutzstatus «S»;
2. Ersatzausweise, welche gelten, bis der definitive Ausweis «S» vorliegt;
3. Das Gesuch um vorübergehende Schutzgewährung («S-Status»).
Für die Einreise in die Schweiz sowie die Durchreise durch die Schweiz gilt die bis anhin gültige Lösung.
Mit diesem Entscheid nimmt die Alliance SwissPass auch ein Anfang vergangener Woche im Parlament geäussertes und vom Bundesrat unterstütztes Anliegen auf. In einzelnen Tarifverbünden wurden in den vergangenen Tagen bereits regionale Lösungen umgesetzt. Die schweizweite Regelung ist vorderhand bis zum 31. Mai 2022 terminiert.
(text:pd/bild:beo)