Konzept für hindernisfreie Bushaltestellen in Frutigen genehmigt
Aufgrund der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes hat der Gemeinderat das Ausführungskonzept für den Umbau der Bushaltestellen genehmigt. Gemäss Behindertengleichstellungsgesetzgebung müssen Bushaltestellen baulich so angepasst werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. Sowohl der Kanton Bern wie auch die meisten Gemeinden benötigen dafür mehr Zeit als der Gesetzgeber dafür vorsieht. Trotz Etappierung ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, dass die Umsetzung
des BehiG bzw. die Sanierung vorangetrieben wird. Gemäss Ausführungskonzept soll jährlich eine Haltestelle mit beiden Haltekanten hindernisfrei umgebaut werden. Der Gemeinderat hat
das Konzept und den Zeitplan genehmigt und das Ressort Tiefbau, Verkehr und Wasserbau mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt. Die Finanzierung erfolgt über einen bestehenden
Rahmenkredit.
(text:pd/bild:beo)