11 Februar 2022

Kommission sieht bei Blauseeaufsicht Handlungsbedarf

Das bestehende System der Kontrollen im Abbau- und Deponiewesen muss dringend verbessert und die Aufsicht gestärkt werden. Kompetenzen und Zuständigkeiten sind in der Praxis heute oftmals zu wenig klar. Zu dieser Beurteilung kommt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) in ihrem Bericht zur Untersuchung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Steinbruch Mitholz/Blausee. Sie hat ihren Bericht einstimmig und zeitlich wie geplant zur Behandlung in der Frühlingsession verabschiedet.

Im September 2020, als Medien über eine mutmasslich unsachgemässe Entsorgung von Schotter aus dem Lötschberg-Scheitelbahntunnel im Kandertal berichteten, entschied die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates, dazu eine Untersuchung zu starten. Im Fokus der Abklärungen sollte dabei die Frage stehen, welche Aufgaben und Kompetenzen dem Kanton obliegen und inwiefern er diese korrekt wahrgenommen hat. Inzwischen hat die GPK ihre Abklärungen abgeschlossen. Sie wertete rund 5000 Seiten Unterlagen aus und führte Anhörungen von 52 Personen durch. Der Kommission war es dabei ein Anliegen, eine möglichst breite Informationsbasis zu erhalten, um sich so ein umfassendes Bild machen zu können. Gestützt darauf hat die GPK einen Bericht mit acht Empfehlungen verabschiedet. Der Regierungsrat wird darin von der Kommission aufgefordert, bis Ende Jahr gegenüber der Kommission Rechenschaft abzulegen, wie er die Empfehlungen umzusetzen gedenkt.

Zur Frage, ob eine Kausalität besteht zwischen dem unerlaubt deponierten Material im Steinbruch und dem Fischsterben im Blausee, gibt es konträre Beurteilungen. Verschiedene Gutachten benennen unterschiedliche Ursachen. Die GPK hat die verschiedenen Gutachten und auch die widersprüchlichen Erkenntnisse zwar zur Kenntnis genommen. Für die GPK war aber von Anfang an klar, dass sie aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgabe die Rolle des Kantons zu untersuchen hatte. Die Frage, wer für das Fischsterben allenfalls verantwortlich ist, ist Gegenstand eines laufenden Strafverfahrens.

Handlungsbedarf sieht die Kommission vor allem im Bereich der Kontrollen über das Abbau- und Deponiewesen: Wenn über eine lange Zeit nicht regelkonformes Material deponiert werden kann und dies von der Kontrolle unentdeckt bleibt, so ist dies nach Einschätzung der GPK nicht akzeptabel, wie sie in ihrem Bericht feststellt. Dass dies möglich war, hängt für die GPK mit der hohen Anzahl verschiedener Akteure, deren Kompetenzen und Aufgaben und dem nicht ausreichend geklärten Verhältnis untereinander zusammen. Die GPK stellt aufgrund ihrer Abklärungen in Zweifel, dass die einzelnen Akteure alle genau wissen, welche Kontrollaufgaben sie in welchen Umfang wahrzunehmen haben, was zu Lücken im Vollzug der Gesetze und der Kontrollen führt. Die GPK erhielt den Eindruck, dass jedes Kontrollorgan sich auf das andere verlässt, keines jedoch einen Gesamtüberblick besitzt, geschweige denn eine Gesamtverantwortung wahrnimmt.

Die GPK sieht darum dringenden Handlungsbedarf, das bestehende System der Kontrollen zu reformieren. Kompetenzen sowie Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure müssen entflochten werden. Ebenso ist es notwendig, klarer zu definieren, wer für welchen Bereich in welcher Form zuständig und letztlich auch verantwortlich ist. Es braucht nach Auffassung der GPK regelmässigere Kontrollen, wobei zwingend auch unangemeldete Kontrollen möglich sein sollten. Im Bereich der Aufsicht und Kontrolle von Abbaustellen ist die Rolle des Kantons entscheidend: Er hat die Aufgaben der verschiedenen Akteure (Behörden auf kantonaler und kommunaler Ebene aber auch privatrechtliche Organisationen) zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen, aber auch eigene Kontrollen durchzuführen. Dies muss nach Einschätzung der GPK klar verbessert werden.

Die GPK stellt aufgrund ihrer Abklärungen Handlungsbedarf in weiteren Themenbereichen fest. Ähnlich wie im Abbau- und Deponiewesen sind auch bei der Überwachung von Bundesbaustellen sehr viele Beteiligte involviert und Schnittstellen zum Teil nicht klar. Die Kommission sieht besonders in Bezug auf die Durchsetzungsmöglichkeiten von Umweltbaubegleitungen Handlungsbedarf. Weiter empfiehlt die GPK, für die Fischerei einen Pikettdienst ausserhalb der Bürozeiten zu schaffen, wenn Fachpersonal benötigt wird, um ein Abfischen der Bestände zu organisieren, Fische zu retten oder um eine fachkundige Beurteilung vorzunehmen.

(text:pd/bild:beo)