Knatsch um „Rodung“ im Thuner Bonstettenpark
Pro Natura Region Thun erhebt Einsprache gegen die Rodung von 47 Bäumen in einer geschützten Baumhecke am Südende des Bonstettenpark (Seewinkel).
Der Vorstand von Pro Natura Region Thun kann der Fällung von 37 gesunden Bäumen in einer geschützten Baumhecke nicht zustimmen. Denn nationale, kantonale und kommunale Gesetzte verunmöglichen eine Rodung einer Hecke in dem geplanten Umfang. Im Baumerhaltungsgebiet, wo der Bonstettenpark nach neuem Baureglement der Stadt Thun liegt, sind grundsätzlich grosse Bäume zu erhalten. Zudem liegt kein Gutachten eines Baumpflegespezialisten mit eidg. Fachausweis zum vorliegenden Zustand der Bäume vor, schreibt Pro Natura Region Thun heute in einer Mitteilung.
„All das sind genügend Gründe mit dieser ca. 100 jährigen Baumhecke sorgsam umzugehen und sich an die geltenden Gesetze und Richtlinien zu halten. Die Hecke ist ein Lebensraum von Pflanzen und Tieren, welche durch die geplanten Abholzung von der Hälfte des Baumbestandes ihren Lebensraum verlieren.“ sagt die Präsidentin von Pro Natura Region Thun, Suzanne Albrecht. Dazu präge der Grüngürtel als räumliches Element den Park und grenzt von der nachträglich gebauten Siedlung ab, so Albrecht.
Gegen die von Pro Natura formulierten Vorwürfe wehrt sich die Stadt Thun aber vehement. Aus der Sicht des Thuner Bauvorstehers Reto Schertenleib handle es sich beim Vorhaben nicht um eine Rodung, sondern um eine punktuelle Wegnahme von gewissen Bäumen. Dabei stehe vor allem die Sicherheit im Vordergrund. Weil gewisse Bäume diese aber nicht mehr gewährleisten, sei die Fällung der Bäume notwendig. Die Stadt Thun will aber nicht nur Bäume fällen, sondern auch neue pflanzen. Mit der Bepflanzung von einheimischen Bäumen und Sträuchern möchte die Stadt Thun die Biodiversität zusätzlich steigern, ergänzt Schertenleib. Dass die Stadt Thun kein Gutachten eines eidgenössischen Baumpflegespezialisten machen liess, habe damit zu tun, dass direktionsintern bereits eines gemacht wurde. Die Stadt Thun wartet jetzt die Auflage- und Einsprachefrist ab und wird zu gegebener Zeit eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
(text:pd,jae,ola/bild:zvg Stadt Thun)