Keine Gemeindeautonomie bei Tempo 30 – aber durchaus Raum für Diskussionen
Eine überparteiliche Motion im Grossen Rat forderte die Berner Regierung auf, den Gemeinden mehr Gestaltungsfreiraum und vor allem die Hoheit über Fussgängerstreifebn in Tempo-30-Zonen zu geben. Diese werden im Normalfall bei 30er-Zonen gestrichen, was der lokalen Bevölkerung häufig missfällt. Der Regierungsrat lehnt die Motion ab und beruft sich auf übergeordnetes Recht. Francesco Rappa, Mitte-Grossrat aus Burgdorf und auch Burgdorfer Gemeinderat, sagt, dass es ich der Kanton zu einfach mache. Das Parlament werde die Motion wohl entgegen des Vorschlags der Regierung sowieso annehmen. Das Problem sei weiterhin, dass der Kanton, laut Rappa, bei Fussgängerstreifen zu eng denke, dass er diese in Tempo-30-Zonen nur dann erlaube, wenn Schulen oder Heime direkt betroffen seien. Der Kanton widerspricht hier und sagt in der Person von Lukas Bähler, Leiter Fachstelle Sicherheit Tiefbauamt Kanton Bern, dass man mit sich diskutieren lasse und der Kanton Fussgängerstreifen je nach dem etwa auch in der Nähe von gut frequentierten Poststellen oder Bahnhoöfen stehen lasse. Die Gemeinde müsse die Ausnahme einfach gut begründen, denn grundsätzlich fallen Fussgängerstreifen in 30er-Zonen aus Sicherheitsgründen weg. Der Weisheit letzter Schluss ist dies noch nicht, klar wird einzig, dass Gemeinden im Umgang mit dem Kanton beim Thema „wegfallende Fussgängerstreifen“ wohl mutiger sein dürften.
(text:ogr/bild:unsplash)