Keine Änderungen bei den kantonalen Jagdschützenübungen
Jagdschützen im Kanton Bern dürfen auf zukünftig im offenen Gelände schiessen. Der Grosse Rat vom Kanton Bern hat am Nachmittag einen entsprechenden Vorstoss abgelehnt, welcher das hätte unterbinden wollen.
Die Forderung aus der Reihen der Grünen wollte, dass die Schützinnen und Schützen zukünftig nur noch in schallgeschützen Gebäuden schiessen dürfen. Der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller betonte aber, dass alle Jagdschiessplätze gesetzeskonform betrieben werden. Darum sei der Vorstoss unverhältnissmässig.
Das sah das Kantonsparlament auch so. Der Vorstoss inkl. das Verbot von bleihaltiger Munition wurde daher abgelehnt.
(text:jae/bild:pixabay)