23 Mai 2024

Kein Verbot von Reklameständern in Thuner Innenstadt

Bern will ab 2025 mittels Vollzugskonzept sicherstellen, dass die Ladenbetreibenden in der Innenstadt keine Reklameständer oder Ähnliches auf die Gehwege unter den Alauben stellen. Dies sei vorallem für geh- und sehbehinderte Personen ein Problem argumentiert die Stadt bern. Für Thun sei dies kein Thema, sagt die zuständige gemeinderätin Eveline Salzmann. Man habe zwar mit den Läden in der Innenstadt auch Abmachungen – der Durchgang müsse etwa immer gewährleistet sein, aber ein Vollzugskonzept wie in bern sei kein Thema. Auch seien etwa im Bälliz oder in den anderen Thuner Innenstadtgassen die Platzverhältnisse anders als unter den Lauben von Bern, sagt Salzmann weiter. Zur Problematik mit geh- und sehbehinderten Personen sagt Salzmann, dass da auch zweimal jährlich ein Austausch stattfinde und Reklameständer oder Ähnliches noch zu keinen beschwerden führte.

(text:ogr/bild:beo)