Kapituliert der Kanton vor Maskengegner-Eltern?
Weil der Kanton Bern die Maskentragpflicht für die Erst- bis Viertklässler bis Mitte Februar verlängert hat, erlaubt er Eltern, während dieser Zeit den Kindern Privatunterricht zu erteilen.
Damit will der Kanton den Schulen einen möglichst pragmatischen Umgang mit der Situation ermöglichen, wie die Bildungs- und Kulturdirektion in einer Mitteilung vom Donnerstag bekannt gibt.
Die Maskenpflicht für die jüngeren Schülerinnen und Schüler stösst bei manchen Eltern auf erbitterten Widerstand. Die Auseinandersetzungen belasten Lehrkräfte und Schulleitungen. Nun können Erziehungsberechtigte, die dies wünschen, ihre Kinder befristet selbst unterrichten. Sie übernehmen während dieser Zeit aber auch die Verantwortung für die schulische Bildung. Vor dem Start des Privatunterrichts müssen dies die Erziehungsberechtigten der Schulgemeinde und dem zuständigen Schulinspektorat per Formular melden.
(text:ch,sda/bild:unsplash)