Kantonswechsel von Moutier geht in die Beratung
Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben den Entwurf eines Konkordats vorgelegt, das die Modalitäten des Kantonswechsels von Moutier regelt. In den Verhandlungen konnten positive und ausgewogene Lösungen im Interesse beider Kantone gefunden werden. Der Konkordatsentwurf wird bis Mitte August bei einigen besonders betroffenen Akteuren in die Konsultation gegeben, namentlich bei den zuständigen parlamentarischen Kommissionen, bei der Gemeinde Moutier und beim Bernjurassischen Rat.
Der Konkordatsentwurf regelt die wichtigsten Punkte des Kantonswechsels von Moutier, wie die Kontinuität in den Bereichen Verwaltung, Steuern, Schulen, Justiz und Spitalwesen, die Vermögensausscheidung, die Sanierung gewisser belasteter Standorte, das Ende des Abstimmungsprozesses über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden oder etwa die Anpassung des Gemeinderechts von Moutier und die Beteiligung der Bevölkerung von Moutier am politischen Leben im Jura, noch bevor der Wechsel zum Kanton Jura erfolgt ist. Die beiden Kantonsregierungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Vollzugsvereinbarungen die Details regeln, die keiner Zustimmung der Parlamente oder einer Volksabstimmung bedürfen.
(text:pd/bild:pd website kanton bern)