Kantonsparlament entscheidet über Massnahmen im Kulturbereich
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Kantonale Gesetz über die Massnahmen im Kulturbereich im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie anzunehmen. Die bisherigen dringlich erlassenen Regelungen für die von Bund und Kanton gemeinsam getragenen Finanzhilfen im Kulturbereich sollen in ordentliches Recht überführt werden. Das Gesetz regelt die Ausfallentschädigungen und Beiträge an Transformationsprojekte für Kulturunternehmen sowie Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende. Auch die Finanzierung und der Vollzug dieser Massnahmen sind Gegenstand des Gesetzes. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, nur eine Lesung durchzuführen.
(text:pd/bild:unsplash)