
Schiff-Reinigungspflicht wegen invasiven Quaggamuscheln
Hier Nachhören

(03:34)
Seit 23. September 2024 gilt im Kanton Bern für immatrikulierte Schiffe eine Schiffmelde- und Reinigungspflicht bei Gewässerwechseln. Damit will man präventiv gegen invasive Arten in Berner Gewässer vorgehen, wie beispielsweise den Quaggamuscheln, welche das Ökosystem von Schweizer Gewässern gefährdet. Die Fachbereichsleiterin Gewässerökologie vom Kanton Bern, Kristina Rehberger, erklärt weshalb die Schiffmelde- und Reinigungspflicht eingeführt wurde:
«Der Kanton Bern hat die Reinigungspflicht für alle immatrikulierten Schiffe im September 2024 eingeführt. Dabei geht es vorrangig darum auf die wachsenden Bedrohungen, der invasiven Tier- und Pflanzenarten, welche meistens unbeabsichtigt verschleppt werden, zu reagieren. Und deswegen hat der Kanton nun eingeführt, dass nun jedes immatrikulierte Boot eine Einwasserungsbewilligung braucht. Bisher sind die Rückmeldungen positiv und starten optimistisch in die erste volle Saison.»
Dabei setzt man auf eine kantonsübergreifende Zusammenarbeit, welche unter anderem auch zur Einheitlichkeit beiträgt. Weiter können die Schiffbesitzerinnen und -besitzer auch die gleichen 80 zertifizierten Reinigungsstellen dafür benutzen – sechs davon befinden sich im Berner Oberland. Mit Stichproben stellt der Kanton Bern die Umsetzung sicher.
Neben den ökologischen Folgen für Wasser und Fische, sorgen die Quaggamuscheln aber auch für verstopfte Rohe von Wasserversorgungen und Kühlwassersystemen. Die Kosten für Wartung und Reinigung und Erneuerung sind massiv.
Nun geht es in erster Linie darum, dass die Quaggamuscheln nicht im Brienzer- oder Thunersee landen. Denn sind sie mal da, bringt man sie nicht mehr weg.
(text:jkä/symmbolbild:unsplash)