Kanton genehmigt Thuner Ortsplanungsrevision
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Ortsplanungsrevision (OPR) der Stadt Thun genehmigt und sämtliche noch hängigen Einsprachen abgewiesen. Der Gemeinderat will die neue baurechtliche Grundordnung so rasch wie möglich in Kraft setzen.
Ende 2022 hat der Stadtrat die Ortsplanungsrevision (OPR) einstimmig genehmigt. Im Juni 2023 hat die Stadt die Unterlagen beim Kanton eingereicht. Zwischenzeitlich hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die OPR genehmigt und sämtliche noch hängigen Einsprachen abgewiesen. «Dies ist ein Meilenstein – für uns und für alle Thunerinnen und Thuner. Wir freuen uns, Thun auf der Basis der OPR weiterzuentwickeln und gleichzeitig die hohe Lebensqualität und unsere Identität zu erhalten», sagt Stadtpräsident Raphael Lanz. Die neue baurechtliche Grundordnung ermöglicht die Realisierung von Wohnraum und neuen Arbeitsangeboten. Sie schafft Planungssicherheit und neue Möglichkeiten für Bauwillige.
(text:pd&chl/bild:unsplash)