5 November 2021

Kanton: Booster-Impfungen ab 15. November

Die Coronasituation im Kanton Bern hat sich wieder verschlechtert. Es stecken sich deutlich mehr Menschen mit dem Coronavirus an: Der 7-Tage-Schnitt ist auf 234 täglich gemeldete Infektionen angestiegen. Vor einer Woche lag der Wert bei 134. Gleichzeitig ist auch die die Zahl der Covid-Kranken in bernischen Spitälern leicht gestiegen. 43 Menschen mit einer Covid-Erkrankung lagen am Mittwoch in einem Spital im Kanton Bern, wie aus den neusten Zahlen der Gesundheitsdirektion hervorgeht. Vor einer Woche waren es 32 Personen.

Das wirksamste Mittel aus der Pandemie ist die Impfung. Dazu Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg: «Die Impfbereitschaft im Kanton Bern ist hoch, aber nun braucht es vor Weihnachten noch einen zusätzlichen Effort, damit trotz der steigenden Fallzahlen das Gesundheitssystem nicht überlastet wird». Im Kanton Bern sind heute 67,8 Prozent (659 715 Personen) der impfbaren Bevölkerung vollständig geimpft, 73,1 Prozent mindestens ein erstes Mal (711 667 Menschen).

Die Anmeldungen zur Booster-Impfung können ab Montag, 8. November 2021, mittags, erfolgen. Die ersten Auffrischungs-Impfungen werden ab dem 15. November durchgeführt. Zum gleichen Zeitpunkt starten auch die Impfungen in den Alters- und Pflegeheimen.

Zur Booster-Impfung zugelassen sind laut den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Personen, die vor mehr als sechs Monaten vollständig geimpft wurden und:

  • Über 65 Jahre alt sind
  • Bewohnerinnen und Bewohner und Betreute in Altersheimen, Pflegeheimen sowie Tagesbetreuungseinrichtungen für Menschen im Alter. Darunter sind auch Bewohnerinnen/Bewohner und Betreute unter 65 Jahre eingeschlossen.
  • In Einzelfällen auch besonders gefährdete Personen mit chronischen Krankheiten mit dem höchsten Risiko, auch wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Für diese Gruppe sollte vorgängig eine Nutzen-Risiko-Abwägung durch den behandelnden Arzt erfolgen.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) wird alle berechtigten Personen per SMS informieren, dass sie zu einer Booster-Impfung zugelassen sind. Personen, die sich ursprünglich per Hotline zur Impfung angemeldet hatten, werden per Brief informiert. Eine Terminbuchung ist erst nach dieser Zulassung möglich.

Die Impf-Applikation «VacMe» wurde für die Booster-Impfungen erweitert, so dass jede Person ersehen kann, ob sie eine Booster-Impfung erhalten kann. Nach erfolgter Booster-Impfung wird ein neuer Impfnachweis erstellt und das Zertifikat erneuert. Das Zertifikat ist ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung weitere zwölf Monate gültig.

Allgemeine Informationen und eine Schnell-Abklärungen betreffend einer Zulassung zu einer Booster-Impfung finden sich auf www.be.ch/boostercheck .

(text:pd/bild:unsplash)