20 September 2024

Kanton Bern will tiefe Einkommen entlasten

Die aktuelle Steuerstrategie des Kantons Bern sieht vor, dass sich die Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen im Quervergleich in Richtung Mittelfeld aller Schweizer Kantone bewegt. Dazu hat der Regierungsrat Steueranlagesenkungen für natürliche und juristische Personen im Umfang von 200 bzw. 100 Millionen Franken bis 2030 in Aussicht gestellt. Per 2024 wurden davon bereits 40 Millionen Franken bei den juristischen Personen und per 2025 80 Millionen Franken bei den natürlichen Personen umgesetzt.

Besonderer Handlungsbedarf hat der Regierungsrat bei tiefen Einkommen festgestellt. Die Belastungsunterschiede zwischen verschiedenen Einkommensschichten können aber nicht über die Steueranlage verändert werden, dazu ist eine Steuergesetzrevision nötig. Mit der nun vorliegenden und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedeten Revision beantragt der Regierungsrat deshalb eine Senkung der Tarifstufen bei tiefen Einkommen und gleichzeitig eine merkliche Erhöhung des sogenannten «Abzugs für bescheidene Einkommen». Damit können spürbare steuerliche Entlastungen für Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen erreicht werden.

In Bezug auf die Glättung der Progression präsentiert der Regierungsrat in der Vernehmlassung eine Variante, in der – wie in der Steuerstrategie vorgesehen – Entlastungen von rund 190 Millionen Franken auf Stufe Kanton eingesetzt werden sollen (inkl. Gemeinden knapp 300 Mio. Franken), und eine weniger weitgehende Variante mit 130 Millionen Franken (inkl. Gemeinden knapp 200 Mio. Franken), welche einer Planungserklärung des Grossen Rates entspricht.

Weiter sieht die Steuerstrategie als Ziel eine Gleichbehandlung der Geschlechter, aber auch die Gleichbehandlung aller Personen unabhängig des Zivilstandes vor. Die bernische Vermögenssteuer weist heute eine «Heiratsstrafe» auf, weil die Steuerfreigrenze von 100‘000 Franken, wie sie unverheirateten Personen zusteht, bei verheirateten Personen nicht doppelt gewährt wird. Der Regierungsrat sieht deshalb für verheiratete Personen zukünftig eine Freigrenze von 200’000 Franken vor.

Die Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2027 dauert vom 20. September 2024 bis am 20. Dezember 2024. Die Unterlagen können online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe.

(text:pd/bild:pixabay)