13 Mai 2024

Landeskirchen sollen jährlich 30 Millionen Franken erhalten

Die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Landeskirche sollen jährlich insgesamt 29,36 Millionen Franken zur Finanzierung ihrer gesamtgesellschaftlichen Leistungen erhalten. Der Regierungsrat hat einen Objektkredit zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Der Grosse Rat entscheidet in der Herbstsession 2024 darüber.

Das totalrevidierte Gesetz über die bernischen Landeskirchen sieht ein neues System für die Finanzierung vor. Ab 2026 unterstützt der Kanton die drei Berner Landeskirchen erstmals mit einem Beitrag für ihre Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Gemeint sind Tätigkeiten, die zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege beitragen. Basis für die Berechnung sind die Berichte der Landeskirchen, die erstmals einen umfassenden Überblick über ihre vielfältigen Leistungen vermitteln.

Für eine solidarische Gesellschaft
Das Angebot der Kirchen ist breit und reicht von der Kinder- und Jugendarbeit über die Begleitung von Armutsbetroffenen und Betagten oder seelsorgerliche Leistungen bis hin zu Kunstausstellungen in Kirchen. Damit entlasten die Kirchen den Staat massgeblich. Die Zahlen und Fakten in den Berichten machen deutlich, dass die Landeskirchen ihre im Landeskirchengesetz vorgesehene Rolle im Dienste der Gesellschaft sehr gut erfüllen.

Leistungen im Wert von mehr als 225 Millionen Franken jährlich
Die Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden haben in den Jahren 2020 und 2021 im jährlichen Durchschnitt gesamtgesell­schaft­liche Leistungen im Wert von insgesamt 225,9 Millionen Franken erbracht. Darin sind auch über 830’000 Stunden Freiwilligenarbeit enthalten, was einem Gegenwert von 44,7 Millionen. Franken entspricht. Die Kirchen finanzierten diese Arbeit und ihre kultischen Leistungen wie z.B. Gottesdienste, Trauungen und Bestattungen in den Berichtsjahren 2020/2021 mit dem Kantonsbeitrag für die Arbeitsverhältnisse der Pfarrpersonen in der Höhe von jährlich 72,6 Millionen Franken, mit Kirchensteuern natürlicher und juristischer Personen in der Höhe von durchschnittlich 233,4 Millionen Franken sowie weiteren Erträgen.

Aufteilung des Betrags auf die Landeskirchen
Insgesamt sollen die drei Landeskirchen in der Beitragsperiode 2026-2031 jährlich 29,36 Millionen Franken zur Finanzierung ihrer gesamtgesellschaftlichen Leistungen erhalten. Die Aufteilung des Beitrags bemisst sich nach ihrem Anteil an den erbrachten Leistungen in den Vorjahren:

  • 22,64 Millionen Franken (77,12 % des Totals) erhält die evangelisch-reformierte Landeskirche.
  • 6,58 Millionen Franken (22,40 % des Totals) gehen an die römisch-katholische Landeskirche.
  • 140’000 Franken (0,48 % des Totals) erhält die christkatholische Landeskirche.


Sockelbeiträge

Diese Beiträge ergänzen die Sockelbeiträge, welche die Landeskirchen zur Wahrung der «historischen Rechtstitel» erhalten: Aufgrund der Verstaatlichung des Kirchengutes im 19. Jahrhundert ist der Kanton weiterhin verpflichtet, für einen Teil der Löhne der Geistlichen der evangelisch-reformierten Landeskirche aufzukommen. Aus Gründen der Gleichbehandlung erhalten auch die beiden anderen Landeskirchen Sockelbeiträge für die Entlöhnung der Geistlichen. Der jährliche Beitrag dafür liegt ab 2026 bei 43,24 Millionen Franken.

Der Grosse Rat entscheidet in der Herbstsession
Das Landeskirchengesetz sieht vor, dass der Grosse Rat den Beitrag an die Landeskirchen jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren abschliessend festlegt. Der Antrag des Regierungsrates wird in der Septembersession 2024 beraten.

(text:pd kanton bern/symbolbild:clü)