Kanton Bern kühlt Schulzimmer herunter
Am 21. September 2022 hat der Regierungsrat ein erstes Massnahmenpaket zum Energiesparen in der Kantonsverwaltung genehmigt, das seit 3. Oktober umgesetzt ist. Nun hat er auf Antrag des Sonderstabs Energiemangel ein zweites Paket für den Bildungsbereich beschlossen. Die Massnahmen decken sich weitgehend mit denjenigen für die Kantonsverwaltung.
Das Massnahmenpaket bezieht sich auf alle Schulstufen (Volksschulstufe, Sekundarstufe II und Tertiärstufe). Für Schulen, die direkt dem Kanton unterstehen, ist es verbindlich. Den übrigen Schulen empfiehlt der Regierungsrat, diese Massnahmen in ihrem Bereich ebenfalls umzusetzen.
Das Paket zum Energiesparen im Bildungsbereich umfasst namentlich die folgenden Massnahmen:
- Die Temperatur in den Schulzimmern, Vorlesungsräumen, Arbeitszimmern, Bibliotheken, Aufenthaltsräumen, Garderoben und Duschen wird auf 20 Grad beschränkt. Mehrzweckhallen, Sport- und Turnhallen werden auf höchstens 17 Grad geheizt, Lagerräume auf 7 Grad, leere Räume auf 13 Grad. Private Heizgeräte sind verboten.
- Während des Unterrichts sollen die Unterrichtsräume kurzzeitig gelüftet werden (Stosslüften). Das regelmässige Lüften ist eine wichtige Massnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie, deshalb soll sie unverändert weitergeführt werden. Nicht zulässig sind jedoch Dauerlüften und gekippte Fenster. Fenster und Rollläden sind nachts und am Wochenende zu schliessen. Wo es nicht notwendig ist, wird auf Warmwasser verzichtet, namentlich für das Händewaschen auf Toiletten.
- Auf Aussenbeleuchtungen, die nicht der Sicherheit dienen, ist zu verzichten, namentlich auf Weihnachtsbeleuchtungen und Aussenbeleuchtungen von Objekten. Die Beleuchtung in den Korridoren und Unterrichtsräumen soll bei genügendem Tageslicht ausgeschaltet werden.
- Bei elektronischen Geräten muss der Energiesparmodus aktiviert werden. Die Geräte sind insbesondere nachts und über das Wochenende nach Möglichkeit auszuschalten und vom Stromnetz zu nehmen.
- Heizungen, Warmwasseraufbereitungen, Lüftungen und Beleuchtungen sollen optimiert werden. Das gilt auch für den Betrieb und den Einsatz von Maschinen und Geräten, beispielsweise an den Berufsfachschulen und Lehrwerkstätten.
(text:pd/bild:unsplash)