17 Januar 2024

Jugendschutz wird in Region Thun nicht gut eingehalten

Die Stadt Thun und umliegende Gemeinden führen regelmässig Testkäufe von Alkohol und Tabak durch. 2023 lag die Anzahl der Verstösse beim Verkauf an Jugendliche bei 28 Prozent. Die meisten unrechtmässigen Alkoholverkäufe gab es bei Veranstaltungen.

Regelmässige Alkohol- und Tabaktestkäufe sind ein bewährtes Mittel zur Kontrolle der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabak. Zudem dienen sie der Sensibilisierung des Verkaufspersonals. Auch im Jahr 2023 führten die Gemeinden Thun, Heimberg, Spiez, Steffisburg, Uetendorf und Uttigen Testkäufe durch, meist gemeinsam mit dem Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Verstösse zu und liegt mit 28 Prozent über dem mehrjährigen Durchschnitt von 20 Prozent.

2023 wurden insgesamt 93 Testkäufe in Restaurants, im Detailhandel, an Veranstaltungen und bei Lieferdiensten gemacht. Unrechtmässige Verkäufe gab es in 26 Fällen. Damit liegt die Verstossquote insgesamt bei 28 Prozent (2022: 17 Prozent, 2021: 30 Prozent, 2020: 20 Prozent, 2019: 10 Prozent, 2018: 22 Prozent). Die meisten unrechtmässigen Alkoholverkäufe gab es bei Veranstaltungen: In 13 Fällen von insgesamt 26 Testkäufen wurde Alkohol an Minderjährige verkauft.

Bei den fehlbaren Betrieben entscheidet das Regierungsstatthalteramt über verwaltungsrechtliche Massnahmen. In der Regel wird beim ersten Fehlverhalten eine Verwarnung ausgesprochen. Bei erneuten Verstössen kann ein Verkaufsverbot für Alkohol oder Tabak von bis zu drei Monaten verfügt oder die Alkoholverkaufsbewilligung entzogen werden. Zudem müssen die Betriebe ihre Jugendschutzkonzepte überarbeiten und das Personal schulen. Veranstaltende werden neu aktiv über die Testkäufe und die Konsequenzen bei Verstössen in Kenntnis gesetzt, wenn sie die gastgewerbliche Einzelbewilligung erhalten.

Um die Betriebe zu kontrollieren und die Jugendlichen zu schützen, halten die beteiligten Gemeinden an den Testkäufen fest. Die jugendlichen Testkäuferinnen und -käufer werden jeweils durch Verwaltungspersonal sowie Jugendarbeiterinnen und -arbeiter geschult und begleitet.

(text:pd/bild:unsplash)