Höhere Abgeltung für Berner Spitäler
Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) beauftragt, Massnahmen zur dauerhaften Verbesserung der Rahmenbedingungen der Spitäler im Kanton Bern vorzubereiten. Der Regierungsrat erwartet eine Anpassung der Abgeltungsunterstützung für Weiterbildungsleistungen um je 15’000 Franken pro Vollzeitstelle in Weiterbildung.
Die Abgeltungen für Weiterbildungen von Ärztinnen und Ärzten in nicht unterversorgten Fachrichtungen sollen künftig 30’000 Franken betragen. Weiterbildungen in unterversorgten Regionen und/oder ärztlichen Fachrichtungen sollen mit 65’000 Franken abgegolten werden. Für pharmazeutische Weiterbildungen sind 30’000 Franken vorgesehen.
Dies bedingt eine Anpassung der Spitalversorgungsverordnung. Heute werden entsprechende Weiterbildungen in rund 20 Institutionen angeboten. Des Weiteren soll die Abgeltung der ambulanten Leistungen der beiden Kinderkliniken des Kantons Bern (Bern und Biel) wiederkehrend um zehn Millionen Franken erhöht werden, was eine Anpassung des Kreditrahmens der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) im Spitalversorgungsgesetz notwendig macht.
Der Regierungsrat will mit diesen beiden Massnahmen nicht-kostendeckende Bereiche entlasten. Die neuen Abgeltungen sollen am 1. Januar 2026 eingeführt werden und belaufen sich auf ein Gesamtvolumen von rund 30 Millionen Franken jährlich.
(text:pd/bild:unsplash)