8 Februar 2023

Heimatschutz gegen Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes

Der Schweizer Heimatschutz ist gegen die Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes, wie er in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung schreibt. Das Zweitwohnungsgesetz soll so angepasst werden, dass bei Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% alte Wohnhäuser, welche vor 2012 bestanden haben, um 30% erweitert werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das alte Haus abgerissen und neu gebaut wird oder einfach erweitert. Dazu darf die neue Wohnfläche vom Eigentümer selbst in Erst- und Zweitwohnungen aufgeteilt werden.

Das gebe noch mehr Druck zur Erstellung für Zweitwohnungen und lasse die Mietpreise gerade in den touristischen Gemeinden in die Höhe schnellen, schreibt der Schweizer Heimatschutz. Die bezahlbaren Wohnungen für Einheimische oder Arbeitskräfte würden so schwinden und bewege die Menschen vermehrt zum Wegzug oder dazu, an den Rand der Gemeinde zu ziehen, heisst es in der Stellungnahme weiter.

(text:msi/bild:unsplash)