„Heiler von Bern“ muss im geschlossenen Vollzug bleiben
Der selbsternannte „Heiler“, der 2015 wegen vorsätzlicher Ansteckung von mindestens 16 Menschen mit HIV zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden war, erhält keine Hafterleichterungen. Das Berner Obergericht lehnte eine Versetzung in den offenen Vollzug ab.
Über den entsprechenden Beschwerdeentscheid berichtete am Dienstag die „Berner Zeitung“. Gemäss der 2. Strafkammer des Obergerichtes sprechen sowohl Rückfall- als auch Fluchtgefahr gegen Lockerungen des Vollzugs – wie zum Beispiel begleitete Ausgänge.
Auch die Tatsache, dass der Verurteilte inzwischen die Hälfte seiner Strafe abgesessen habe, führe nicht automatisch zu einer Versetzung in den offenen Vollzug, heisst es im Obergerichts-Entscheid vom 15. November, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt,
Der selbsternannte „Heiler“ hat die Vorwürfe gegen ihn stets bestritten. Der ehemalige Musiklehrer soll den 16 Opfern bei Akupunkturbehandlungen oder Meditationen in seiner Wohnung das HI-Virus injiziert haben.
Blut und anderes biologisches Material erhielt er insbesondere von einem seiner Musikschüler. Er legte sich ein eigenes HIV-Reservoir an. Das Bundesgericht bestätigte seine Verurteilung 2015 in letzter Instanz.
(text:sda / bild:keystone)