26 Dezember 2023

Grosser Rat soll nicht mehr Einfluss auf Kantonsbeteiligungen bekommen

Die Beteiligungen des Kantons Bern an Unternehmen, wie etwa BKW, BLS und BEKB, sollen in einem generellen Beteiligungsgesetz geregelt werden. Das fordert eine überparteiliche Motion im Grossen Rat.

Aktuell sind nur einzelne Beteiligungen gesetzlich geregelt, etwa die Beteiligung an der BKW. Ansonsten richten sich Beteiligungen des Kantons an Richtlinien. Im Gegensatz zu einer Richtlinie habe ein Gesetz den Vorteil, dass die Regulierungen im Parlament festgelegt werden können, begründen die Motionierenden ihr Anliegen. Dazu würden auch Eigentümerstrategien gehören, die aktuell alleinig durch die Regierung festgelegt werden. Ein generelles Beteiligungsgesetz würde es dem Grossen Rat ermöglichen, wichtige Punkte festzulegen, heisst es in der Begründung weiter.

Der Regierungsrat lehnt das Vorhaben ab. Er teile die Auffassung der Motionär*innen nicht, wonach in einem Beteiligungsgesetz aktienrechtliche Fragen geregelt werden und dadurch der Grosse Rat Einfluss darauf nehmen könnte, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Eine solche Einflussnahme wäre nicht möglich, weil die Bundesverfassung es den Kantonen verwehre, in kantonalen Beteiligungsgesetzen aktienrechtliche Fragen zu regeln oder die juristische Form privatrechtlicher Aktiengesellschaften zu verändern. Der Regierungsrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.

(text:csc/bild:beo)