Grosser Rat korrigiert Vorschlag der Regierung zum BLS-Beteiligungsgesetz
Heute hat der Grosse Rat nach langer Diskussion das neue BLS-Beteiligungsgesetz verabschiedet, dass die Beziehung zwischen der, mehrheitlich dem Kanton gehörenden, BLS und den verschiedenen Organen des Kantons neu regelt. In den Grundsätzen war man sich im Parlament einig, den Vorschlägen, die die Geschäftsprüfungskommission in der Vorberatung gemacht hatte, zu folgen. Sie hatte in ihren Vorschlägen das von der Regierung vorgelegte Gesetz kritisiert, und gefordert, dass der Kanton als Mehrheitsaktionär mehr Verantwortung übernehmen solle und die BLS zwingen soll, sich auf die Grundaufträge zu beschränken. Das neue Beteiligungsgesetz sei nun griffig, hat GPK-Präsidentin und SP-Grossrätin Regina Fuhrer-Wyss heute zum Abschluss der langen Debatte gesagt. Das Parlament war sich weitgehend einig, hat die Regierung korrigiert und ihr das Gesetz zurückgegeben. In einer kommenden zweiten Lesung wird dann wahrscheinlich die Höhe der Beteiligung des Kantons an der BLS zu Reden geben.
(text:ogr/bild:pg)