6 Mai 2024

GPK bemängelt Protokolle von Regierungsentscheiden

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates verlangt mit einer Motion, dass Beschlüsse des Regierungsrats besser nachvollzogen werden können. Bis anhin gibt es von den Sitzungen des Regierungsrates zwar Protokolle, diese enthalten allerdings in der Regel nur Beschlüsse. Damit nimmt der Regierungsrat blinde Flecken in Kauf.

Welche Argumente haben den Regierungsrat überzeugt, das Viererfeld für einen Preis von 51,1 Millionen Franken an die Stadt Bern zu verkaufen? Wann und in welchem Umfang hat die zuständige Direktion den Regierungsrat über die Aufarbeitung des Subventionsskandals bei der BLS AG informiert? Beide Fragen konnte die GPK im Rahmen der jeweiligen Untersuchungen nicht beantworten, weil von den Sitzungen des Regierungsrates lediglich Beschlüsse schriftlich festgehalten wurden. Da die GPK auch bei anderen Abklärungen ähnliche Feststellungen gemacht hatte, setzte sie sich gezielt mit der Protokollierung im Regierungsrat auseinander.

Nach der Analyse einzelner Protokolle sowie einem Austausch mit der Staatskanzlei stellt die GPK fest, dass die aktuelle Praxis zwar rechtmässig ist und der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates entspricht. Allerdings verlangt diese, dass im Protokoll nur Beschlüsse festgehalten werden müssen. Nach Einschätzung der GPK riskiert der Regierungsrat damit blinde Flecken. Denn es ist nicht nachvollziehbar, wie Beschlüsse zustande gekommen sind und welche Argumente für einen bestimmten Entscheid ausschlaggebend waren. Ebenfalls lässt sich im Nachhinein nicht mehr rekonstruieren, ob, wann und in welchem Umfang das Regierungskollegium über einen Sachverhalt gesprochen hat, zu dem es keine schriftlichen Unterlagen gibt.

Die GPK hat die Situation mit dem Bund und anderen Kantonen verglichen und für den Kanton Bern Handlungsbedarf erkannt. Die Kommission reicht deshalb eine Motion ein. Mit dieser soll der Regierungsrat beauftragt werden, auf Gesetzesstufe Vorgaben für die bessere Nachvollziehbarkeit von Verhandlungen und Beschlüssen des Regierungsrates zu verankern. Es geht dabei nicht darum, den Regierungsrat zu verpflichten, ein Wortprotokoll zu erstellen. Doch bei kontroversen und politisch bedeutsamen Geschäften sollen die wichtigsten Argumente der Diskussion festgehalten werden. Zudem soll das Protokoll Auskunft geben über den Inhalt von Berichterstattungen und Informationen, wenn dazu keine schriftlichen Unterlagen vorliegen. Nach Auffassung der GPK lässt sich nur so sicherstellen, dass das staatliche Handeln nachvollziehbar ist.

(text:pd/bild:beo-archiv)