Gericht spricht Landesverweis für Tötungsdelikt aus
Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat am Freitag im Fall des Nordmazedoniers, der im August 2019 seine Frau erstochen haben soll, ein Urteil wegen Mordes und anderer Delikte gefällt: Der 40-Jährige soll für 15 Jahre des Landes verwiesen werden, dazu ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches an. Der Beschuldigte muss laut Urteil unter anderem auch mehrere Hunderttausend Franken Genugtuung an Familienangehörige der Frau bezahlen. Die verhängte Freiheitsstrafe von 15 Jahren und sieben Monaten wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben. Der Richter sagte am Freitag, der Beschuldigte habe während der Untersuchung angegeben, er sei kein Verbrecher und kein Mörder. An den Beschuldigten richtete er die Worte: „Sie sind ein Mörder, und nicht nur ein Krimineller, sondern ein Schwerstkrimineller. Das müssen Sie sich einfach mal klar machen.“ Laut Anklage verschaffte sich der Beschuldigte am 26. August 2019 gewaltsam Zugang zur Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Frau in Dietikon. Er traktierte die 34-Jährige mit Schlägen gegen den Kopf, bis sie im Badezimmer das Bewusstsein verlor. Dann stach er mit einem Küchenmesser fünf Mal auf sie ein, liess sie liegen und verschloss die Badezimmertür von aussen. Eines seiner Kinder im Vorschulalter musste die Tat, die der Richter während der Verhandlung am Mittwoch mit einer Hinrichtung verglichen hatte, mitansehen. Das Kind nahm der Beschuldigte auch auf seine anschliessende Flucht im Auto mit, bei der er unter Kokaineinfluss und mit Geschwindigkeiten von bis zu 190 km/h unterwegs war. Das Gericht folgte der Darstellung der Staatsanwaltschaft weitgehend. „Es war kein gegenseitiges dynamisches Geschehen, das unglücklicherweise eskaliert ist“, sagte der Richter am Freitag. Der Beschuldigte habe die nur leicht geöffnete Tür wohl aufgedrückt und mit grosser Brutalität sofort losgeschlagen, bis seine Frau komplett wehrlos dagelegen sei. „Es war wirklich eine sehr grosse Brutalität da, vom ersten Faustschlag bis zum Einsatz des Messers“, sagte der Richter. Darum geht das Gericht davon aus, dass eine latente Tötungsabsicht vorhanden gewesen sei, bereits vor Eintreffen in der Wohnung. „Sie haben das gewollt“, sagte der Richter zum Beschuldigten. Auch wenn die Tat zuvor nicht minutiös geplant gewesen sei und der Beschuldigte unter psychischen Problemen litt. Dem Beschuldigten war eine anhaltende wahnhafte Störung diagnostiziert worden. Trotzdem gibt es laut dem Richter Unsicherheiten, etwa bei der Herkunft des Messers, bei dem nicht klar ist, ob es bereits im Bad gelegen habe, oder ob der Beschuldigte es etwa aus der Küche geholt hatte. Der Beschuldigte selbst hatte während der Verhandlung am Mittwoch gesagt, er sei mit keiner Tötungsabsicht zur Wohnung seiner Frau gefahren. Er schrieb die Tat seiner „Paranoia“ zu. „Ich verzeihe mir das selber nie, was ich gemacht habe.“ Er sei mittlerweile in Therapie und nehme Medikamente. Der Rechtsvertreter der gemeinsamen Kinder hatte am Mittwoch gesagt, der Beschuldigte habe schon vor der Tat damit gedroht, seine Frau umzubringen. Die Familie habe in einem Klima der Angst gelebt.
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