Gemeinderat Heimberg ermöglicht Homeoffice
Der Gemeinderat bekennt sich zu flexiblem und ortsunabhängigem Arbeiten. Er hat beschlossen, für die Gemeindeangestellten die rechtlichen Grundlagen der bernischen Kantonsverwaltung bezüglich «Homeoffice und mobiles Arbeiten» anzuwenden. Dies bedeutet beispielsweise, dass Homeoffice im Umfang bis zu 50% des Arbeitspensums ermöglicht werden kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Homeoffice ist grundsätzlich eine freiwillige Arbeitsform. Die personalrechtlichen Gemeindebestimmungen gelten auch im Homeoffice.
(text:pd /bild:pixapay)