31 Mai 2024

Kirchdorf für Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Zelg

Das sind die Ergebnisse der Gemeindeversammlung Kirchdorf vom Donnerstag, 30. Mai 2024:

1. Jahresrechnung 2023
Die Gemeindeversammlung hat die Jahresrechnungen 2023 einstimmig genehmigt. Die Rechnung schliesst im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von CHF 174’075 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 273’700. Gründe sind Minderaufwände in verschiedenen Bereichen. So fielen insbesondere die Zahlungen in die Lastenausgleiche Sozialhilfe und Ergänzungsleistung geringer aus als budgetiert.

2. Reglement über die Mehrwertabgabe, Revision
Bei der Anpassung von Bau- und Nutzungsvorschriften im Hinblick auf die Vereinheitlichung, soll auf die Erhebung einer Mehrwertabgabe verzichtet werden. Der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Reglementsanpassung wurde einstimmig zugestimmt. Das Thema wird im Zusammenhang mit der laufenden Ortsplanungsrevision aktuell: die bisher geltenden vier Baureglemente der ehemaligen Fusionsgemeinden werden vereinheitlicht. Die neu teilweise reduzierten Grenzabstände gelten rechtlich als Aufzonung.

3. Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Zelg, Realisierungskredit
Die Gemeindeversammlung hat den beantragten Kredit von 10.3 Mio. Franken mit grossem Mehr bewilligt. Die Schulanlage Zelg soll umfassend saniert und erweitert werden. Baubeginn ist 2025 geplant, es wird mit einer Bauzeit von 2 Jahren gerechnet.

4. Übergangslösung Bauverwaltung, Nachkredit
Die Gemeindeversammlung hat den beantragten Nachkredit von 240’000 Franken mit grossem Mehr bewilligt. Die Bauverwaltung wird damit vorerst weiterhin durch die Kommunal Partner AG geführt. Die bisher vom Gemeinderat verfolgte Strategie, die Bauverwaltung selber zu betreiben, ist beim aktuellen Fachkräftemangel nicht umsetzbar. Mittel- und längerfristig werden auch Zusammenarbeiten mit Nachbargemeinden angestrebt.

5. Viehschauplatzreglement, Kenntnisnahme
Der Gemeindepräsident hat im Zusammenhang mit einem Vorstoss von 2023 die Stimmberechtigten orientiert, dass die Zuständigkeiten zur Bewilligung der Nutzung des Viehschauplatzes unverändert gelten. Das massgebende Viehschauplatzreglement wird im Moment überarbeitet, es liegt zur Mitwirkung öffentlich auf.

Teilnehmende: 116 Stimmberechtigte

(text:pd,jkä/bild:beo)