14 Juni 2024

Gemeinderat beantragt Stadtrat einen Nachkredit für die Flugplatzstrasse

Die Flugplatzstrasse im Lerchenfeld ist eine wichtige Verbindung von Thun nach Thierachern. Sie erschliesst zudem die Sportanlagen Waldeck, den Flugplatz, das Naherholungsgebiet Allmend und den von der AVAG geplanten regionalen Abfallsammelhof. Zur besseren und sichereren Erschliessung des breit genutzten Areals muss die Stadt die Flugplatzstrasse sanieren und ausbauen. Bereits 2018 hatte der Stadtrat dafür einen Kredit von 1’900’000 Franken bewilligt. Aufgrund einer gutgeheissenen Beschwerde gegen die erste Baubewilligung passte die Stadt ihr Vorgehen an und erarbeitete eine Überbauungsordnung (UeO), um ihrer Erschliessungspflicht nachzukommen. Gegen das Vorhaben gingen im Rahmen der öffentlichen Planauflage keine Einsprachen ein. Parallel zum UeO-Verfahren musste die Stadt das ursprüngliche Bauprojekt und die Kostenschätzung überarbeiten und an die aktuellen Rahmenbedingungen und Anforderungen anpassen. Dabei zeigte sich, dass der 2018 bewilligte Kreditrahmen überschritten wird. Deshalb unterbreitet der Gemeinderat dem Stadtrat einen Nachkredit von 530’000 Franken.

Die Mehrkosten ergeben sich primär aufgrund der neuen Überbauungsordnung (Planungskosten), der Überarbeitung und Weiterentwicklung des Projekts (Planungs- und Baukosten), dem erneuten Baubewilligungsverfahren sowie der Teuerung. Bei der Überarbeitung des Projekts berücksichtigte die Stadt nebst den neuen Rahmenbedingungen und den Einsprachepunkten aus dem ersten Baubewilligungsverfahren auch die Bedürfnisse des Flugplatzvereins Thun, der Genossenschaft Sportanlagen Waldeck, des FC Lerchenfeld und der Grundeigentümerin armasuisse Immobilien. «Unser Ziel ist es, die Situation für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, also sowohl für den Fuss- und Veloverkehr als auch für den motorisierten Individualverkehr», so Gemeinderat Reto Schertenleib. Der Entwurf des überarbeiteten Bauprojekts wurde den Verkehrsorganisationen, den Quartierleisten und weiteren Organisationen vorgestellt. Sie begrüssen die Grundabsicht der Stadt.

Der Stadtrat beschliesst an seiner Sitzung vom 4. Juli 2024 über den Nachkredit und gleichzeitig über die neue Überbauungsordnung. Danach reicht die Stadt das Baugesuch ein. Parallel dazu werden die Unterlagen der UeO beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht. Mit der UeO-Genehmigung ist frühestens Anfang 2025 zu rechnen. Sie ist Bedingung für die Erteilung der Baubewilligung. Parallel zum Baubewilligungsverfahren startet im Sommer 2024 die Planung für die Ausführung. Die Strassen- und Werkleitungsbauarbeiten für die Sanierung und den Ausbau der Flugplatzstrasse sind ab Sommer 2025 vorgesehen.

(text:pd/bild:zvg stadt thun)