8 Dezember 2021

Gegen den Ausverkauf von Grund und Boden im Berner Oberland

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, die sogenannte Lex Koller, beschränkt den Grundstückserwerb in der Schweiz durch Personen im Ausland. Dies sind natürliche oder juristische Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz nehmen wollen oder können. Für den Erwerb eines Grundstücks benötigen sie im Normalfall eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Zwar dürfen Ausländerinnen und Ausländer in gewissen Kantonen Ferienhäuser kaufen, aber nur unter sehr strengen Auflagen: Das Grundstück darf nicht grösser als 1000 Quadratmeter sein, die Nettowohnfläche des Hauses in der Regel 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Kommt hinzu: Mehr als eine Liegenschaft zu Wohnzwecken dürfen Ausländer nicht besitzen. Die “Lex Koller“ wurde seinerseits  erlassen, um den “Ausverkauf der Heimat“ zu stoppen. Wohlhabende Ausländerinnen und Ausländer sollen nicht ungehindert Immobilien und Grundstücke erwerben können. Diese Regulierung bezweckt auch, ein Ansteigen der Immobilienpreise ins Unermessliche zu verhindern. Die einheimische Bevölkerung soll sich ein Eigenheim oder die Mietkosten leisten können. Die Zeitung Blick hat am 14. Mai 2021 in einer Titelgeschichte mehrere konkrete Beispiele aufgezeigt, in denen die Lex Koller nicht nur geritzt, sonder massiv verletzt wurde. Aus diesem Grund fordern die beiden SP-Grossräte Andrea Zryd und Ueli Egger von der Regierung eine Übersicht, in der sie aufzeigen soll, wo, wie und wie oft im Kanton Bern die Lex Koller umgangen wurde. Die Regierung lehnt diese Forderung nun ab. Aus ihrer Sicht sei bei der Lex Koller kein Handlungsbedarg nötig. Die Motion wird voraussichtlich in der März-Session vom Grossrat diskutiert.

(text:pd/bild:beo)