Freiwillige Kirchensteuer für Berner Unternehmen
Im Berner Kantonsparlament wird in der Frühlingssession 2024 über die Kirchensteuer für die juristischen Personen (Unternehmungen) im Kanton Bern diskutiert. Die Idee ist nicht neu, beim aktuellen Vorstoss soll aber das Gesamtkonstrukt der Besteuerung überdacht werden. Die Unternehmen sollen nämlich in Zukunft wählen dürfen, ob und an wen die Beiträge fliessen sollen.
Der aktuelle Vorstoss wurde von einer überparteilichen Gruppe um den Thuner FDP-Grossrat Carlos Reinhard eingereicht. In der Antwort auf die Motion schreibt der Berner Regierungsrat, die Kirchen werden bei einer Annahme des Vorstosses jährlich rund 37 Millionen Franken an Steuergelder einbüssen. „Ich gehe nicht davon aus, dass der effektive Betrag nicht so hoch sein wird. Auch in Zukunft werden die Unternehmen ihre Beiträge leisten. Vielleicht nicht mehr direkt an die Kirche, sondern an Nichtregierungsorganisationen ihrer Wahl.“ so Reinhard zu Radio BeO.
Der Regierungsrat ist von der aktuellen Idee nicht grundsätzlich abgeneigt, möchte aber zuerst die gesetzlichen Möglichkeiten prüfen. Die Motionärinnen und Motionäre wollen hingegen am Vorstoss festhalten. Diskutiert wird das Geschäft voraussichtlich in der Frühlingsession 2024.
Bildlegende: die Kirche in Brienz
(text:jae/bild:pg)