Ex-Kaderbanker zu Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt
Das Kreisgericht St. Gallen hat am Donnerstag einen 44-jährigen Ex-Kaderbanker unter anderem wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Er soll verschiedene Personen um total 4,8 Millionen Franken geprellt haben.
Beim Beschuldigten handelt es sich um ein Ex-Kadermitglied einer Grossbank und um einen Generalstabsoffizier. Die Anklage wirft ihm vor, zwischen 2007 und 2019 auf betrügerische Art mit Darlehen, Geldanlagen und Immobilien jongliert und so seinen luxuriösen Lebensstil finanziert zu haben.
Zu den Geschädigten sollen sein Bruder, seine Schwester, sein Schwager und weitere Bekannte gehören. Sie hatten dem Finanzspezialisten über Jahre hinweg immer wieder grosse Geldsummen anvertraut. Zu den Geprellten zählt auch ein vermögendes Mitglied der christlich-fundamentalistischen Sekte Adullam aus dem Toggenburg.
In der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie eine Busse von 1000 Franken verlangt. Die Verteidigung forderte in allen wichtigen Punkten Freisprüche.
Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den 44-Jährigen in seinem am Donnerstagabend mündlich eröffneten Entscheid wegen gewerbsmässigem Betrug, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Steuerbetrug sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren. Dazu kommt eine Busse von 500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)