30 Mai 2024

Einbahnregime in Thun: „Teilaufhebung macht keinen Sinn“

Die Aufhebung des Einbahnregimes in der Thuner Innenstadt führt zu einer Verschlechterung der Gesamtverkehrssituation. Dies zeige die vertiefte Prüfung mit einer Verkehrssimulation, so die Stadt Thun. Für den Praxistest, das heisst für die Durchführung des Verkehrsversuchs, ist mit Kosten von 1,3 Millionen Franken zu rechnen. Die Entscheidkompetenz für die Durchführung des Verkehrsversuchs für eine teilweise Aufhebung des Einbahnregimes liegt aufgrund der Kredithöhe beim Thuner Stadtrat. Das Parlament befindet am 13. Juni 2024 darüber.

Als Resultat des Forumsprozesses zur Verbesserung der Verkehrssituation am rechten Seeufer setzten der Kanton Bern und die Stadt Thun Anfang 2022 diverse Sofortmassnahmen um. Die Massnahmen wirkten positiv, die quantitativen Ziele wurden jedoch knapp nicht erreicht. Ende 2022 beschloss der Thuner Gemeinderat deshalb, den Lauitorkreisel zu optimieren und die versuchsweise Teilaufhebung des Einbahnregimes auf der westlichen Aarequerung (Allmend- und Kuhbrücke) zu prüfen. Dazu formulierte er Erfolgs- und Misserfolgskriterien. Um die Auswirkungen einer Teilaufhebung des Einbahnverkehrs möglichst genau zu kennen, liess die Stadt ein Variantenstudium sowie eine Verkehrssimulation mittels Modellberechnungen durchführen. Die Ergebnisse zeigen, dass mit keiner der vier Varianten die Kriterien erreicht oder eingehalten werden. Die Verbesserung für den motorisierten Individualverkehr vom rechten Seeufer ist höchstens minimal. Die negativen Auswirkungen auf das städtische Strassennetz sind gross. Die Simulationen zeigen, dass die teilweise Aufhebung des Einbahnregimes insgesamt zu einer Verschlechterung der Situation führt und damit nicht zielführend ist.

Für die Durchführung der versuchsweisen Teilaufhebung des Einbahnregimes ist mit Kosten in der Höhe von rund 1,3 Millionen Franken zu rechnen. Die hohe Summe ist unter anderem auf umfangreiche Baumassnahmen zurückzuführen. Miteingerechnet sind auch die Rückbaumassnahmen bei einem Abbruch oder bei einem negativen Ausgang des Versuchs.

Der Thuner Gemeinderat informierte die Gemeinden Sigriswil, Oberhofen, Hilterfingen und Steffisburg über die Ergebnisse der Prüfung. Keine der angeschriebenen Gemeinden befürwortet die Durchführung des Versuchs beim vorliegenden schlechten Kosten/Nutzen Verhältnis.

(text:pd&chl/bild:beo)