EDA und Bundesanwalt intervenieren bei US-Behörden wegen Vorwürfen
Das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat bei US-Behörden „auf hoher Ebene“ wegen der Vorwürfe gegen die Funktionalität der Schweizer Justiz vonseiten der Helsinki-Kommission interveniert. Bundesanwalt Stefan Blättler sucht den Kontakt zu seinem US-Amtskollegen. Die Schweiz sei ein funktionierender Rechtsstaat, in welchem die Gewaltentrennung respektiert werde.
Seine Intervention teilte das EDA auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitag mit. Der „Tagesanzeiger“ hatte zuerst darüber berichtet. Die Bundesanwaltschaft (BA) gab gegenüber der Sendung „Echo der Zeit“ von Schweizer Radio SRF an, Bundesanwalt Stefan Blättler habe während der Woche Kontakt zu seinem Amtskollegen Bruce Swartz gesucht habe.
Die BA tausche sich in der Sache mit dem EDA aus. Blättler sei die Unabhängigkeit der BA äusserst wichtig. Entsprechend schütze er sie gegen gegen politische und anderweitige Druckversuche. Im übrigen stellte die BA direkt zu Beginn des Kriegs gegen die Ukraine die Rechtshilfe an Russland provisorisch ein.
Die Helsinki-Kommission, ein unabhängiger Ausschuss der US-Regierung, hatte zuvor bei der US-Regierung Sanktionen gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber sowie zwei weitere frühere Bundesangestellte beantragt.
Hintergrund ist der Fall Magnitski. Der Finanzfachmann und Anwalt Sergei Magnitski hatte einen Betrug russischer Steuerbeamter im Umfang von 230 Millionen US-Dollar aufgedeckt. In der Folge kam Magnitski in Haft, wo er später verstarb. Ein Teil der Gelder landete auf Schweizer Bankkonten.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft führte ein Verfahren, stellte dieses aber 2021 ein. Lauber und weitere Bundesangestellte sollen dafür gesorgt haben, so der Vorwurf der Helsinki-Kommission, dass die Gelder an russische Personen zurückerstattet wurden, die in den USA mit Sanktionen belegt sind. Die Kommission sprach von Korruption und zog das Funktionieren der Schweizer Justiz in Zweifel.
Das EDA habe deshalb „auf hoher Ebene“ auf geeigneten diplomatischen Kanälen interveniert, um den US-Behörden seine Uneinigkeit mit den Äusserungen der Helsinki-Kommission mitzuteilen. Den Antrag zur Sanktionierung von Lauber habe man „zur Kenntnis genommen“.
Was Sanktionen anbelange, setze die Schweiz die internationalen Standards konsequent um, hiess es weiter. Die Höhe der gesperrten russischen und belarussischen Vermögenswerte (7,5 Milliarden Franken) sei im internationalen Vergleich hoch.
Im Juni 2023 wurde die Schweiz von der EU als offizielles Partnerland bei der Durchsetzung von Sanktionen anerkannt. Behauptungen, dass die Schweiz weniger tue als andere Länder und dass sie Gelder sanktionierter Personen beherberge, ohne sie einzufrieren, seien unbegründet, hiess es beim EDA.
(text:sda/bild:unsplash)