17 Dezember 2021

Booster-Impfung nach vier Monaten – Bundesrat führt 2G-Regel ein

Ab dem kommenden Montag gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Für Veranstaltungen im Innern sowie die Innenräume von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben gilt neu die 2G-Regel. Wo die Maske nicht getragen werden kann, braucht es zusätzlich einen negativen Test – allerdings bestehen Ausnahmen. Schliesslich erlässt der Bundesrat erneut eine Homeoffice-Pflicht.

– Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).

– Getrunken und gegessen werden darf an solchen Orten weiterhin nur im Sitzen.

– Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G plus).

– Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

– Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der 2G-plus-Testpflicht ausgenommen.

– Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G plus anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

– Private Treffen drinnen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.

– Kinder werden bei privaten Treffen mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von dreissig Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von fünfzig Personen.

– Grundsätzlich gilt wieder eine Homeoffice-Pflicht.

– Wo Homeoffice nicht möglich ist, muss in Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, eine Maske getragen werden.

– An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen muss im Unterricht eine Maske getragen werden.

– Die Testpflicht bei der Einreise in die Schweiz wird gelockert. Neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, werden auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind.

– Geimpfte und genesene Personen müssen sich in den Tagen nach der Einreise kein zweites Mal mehr testen lassen.

– Ungeimpfte müssen jedoch weiterhin zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise ein zweites negatives Testresultat vorlegen.

– Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen dringend, nicht dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben.

– Jenen Kantonen, die auf den unteren Schulstufen noch keine Maskenpflicht kennen, empfiehlt der Bundesrat, eine solche einzuführen.

– Zudem empfiehlt der Bundesrat repetitive Tests an Schulen.

(text:sda/bild:unsplash)