29 August 2024

Die Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen wird künftig kontrolliert

Unternehmen, die vom Kanton Bern einen öffentlich ausgeschriebenen Auftrag erhalten, müssen die Bestimmungen über die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten. Ab 1. September 2024 wird diese Bestimmung mit Stichproben überprüft.

Der Regierungsrat hat eine Änderung der kantonalen Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) beschlossen: Er schafft die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung von Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen. Ab dem 1. September 2024 wird die Lohngleichheit in Unternehmen, die vom Kanton Bern einen Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag erhalten haben, mittels Stichproben überprüft. Für die Kontrollen verantwortlich ist die kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGS). Jährlich sollen zehn Kontrollen durchgeführt werden. Mit den Lohngleichheitskontrollen setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Grossen Rats um.

Die FGS wählt die zu kontrollierenden Unternehmen nach dem Zufallsprinzip aus den Zuschlägen aus, die in einem bestimmten Zeitraum auf der Publikationsplattform simap.ch veröffentlicht worden sind. Die Kontrollen werden mit «Logib», dem Standard-Analyse-Tool des Bundes, durchgeführt. Eine Kontrolle gilt als bestanden, wenn der «Logib»-Grenzwert von fünf Prozent nicht überschritten ist.

Wird der Grenzwert überschritten, erhält das Unternehmen die Möglichkeit, Korrekturmassnahmen einzuleiten. Wird der Grenzwert danach weiterhin überschritten, ist die Kontrolle nicht bestanden.

Besteht ein Unternehmen die Kontrolle nicht, kann es sanktioniert werden. Der Auftraggeber entscheidet, welche Sanktionen angemessen sind. Möglich sind etwa ein Ausschluss aus einem laufenden Vergabeverfahren, der Widerruf eines bereits erteilten Zuschlags, ein Ausschluss von künftigen öffentlichen Aufträgen für längstens fünf Jahre oder eine Busse.

(text:pd/bild:pixabay)