Die Alpwirtschaft braucht eine griffige und schnelle Jagdgesetzesrevision
Im Sommer 2021 wurden etliche Alpen aufgrund von Wolfspräsenz nicht mehr bestossen oder frühzeitig abgealpt. Zusätzlich war im Sommer 2021 vermehrt Rindvieh gerissen, für welches keine sinnvollen Herdenschutzmassnahmen bekannt sind. Die Situation rund um den Wolf ist akut, der Leidensdruck ist hoch, und die Zeit drängt. Aufgrund dieser aktuellen Situation und der zu erwartenden exponentiellen Entwicklung sind sich alle beteiligten Organisationen einig, dass eine Flexibilisierung im Umgang mit dem Wolf nötig ist. Zudem müssen die durch ihn entstandenen Schäden und Aufwände zukünftig vollständig entschädigt werden.
Gemeinsam wurde eine gemeinsame Haltung erarbeitet, welche die verschiedenen Anliegen der Organisationen aufnimmt. Die beteiligten Organisationen sind neben dem SAV der Schweizer Bauernverband (SBV), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), der Schweizerischer Forstverein (SFV), JagdSchweiz, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz. Die UREK-N hat entschieden, einer Gesetzesrevision über die Parlamentarische Initiative der UREK-S nachzugehen, was der SAV begrüsst. Der SAV erwartet, dass jetzt das Parlament den gemeinsamen Konsens der erwähnten Organisationen berücksichtigt, damit es für eine Revision auf die Alpsaison 2023 hin reicht.
(text:pd/bild:pixabay)