Kanton will mehr in den Hochwasserschutz investieren
Der Bund leistet ab Anfang 2025 neu finanzielle Beiträge an den regelmässigen Gewässerunterhalt, der dem Hochwasserschutz dient. Die Bundesbeiträge gehen nicht direkt an die Leistungserbringer, sondern an den Kanton. Damit die Wasserbaupflichtigen bereits auf Anfang 2025 von diesen Bundessubventionen profitieren können, hat der Regierungsrat eine Änderung des Wasserbaugesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Künftig soll der Kantonsbeitrag für die vom Bund unterstützten Unterhaltsmassnahmen im Bereich Hochwasserschutz 66 statt 33 Prozent betragen. Für den übrigen Unterhalt, insbesondere für die naturnähere Gestaltung der Gewässer, gilt weiterhin der Beitragssatz von 33 Prozent.
(text:pd/bild:pixabay)