17 Juni 2024

Der Kanton Bern passt das Naturschutzgesetz an Bundesvorgaben an

Der Kanton Bern will die Sicherung von Schutzgebieten an die Vorgaben des Bundes anpassen und die Aufsicht über die Naturschutzgebiete vereinfachen. Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Teilrevision des Naturschutzgesetzes (NSchG) bis am 19. September 2024 in die Vernehmlassung.

Im Kanton Bern gibt es 245 kantonale Naturschutzgebiete von nationaler und regionaler Bedeutung. Es handelt sich um schützenswerte Lebensräume sowie Lebensräume geschützter und seltener Tier- und Pflanzenarten.

Der Kanton Bern sichert seine Schutzgebiete mit zwei Instrumenten: Mit kantonalen Schutzbeschlüssen und mit Verträgen. Obwohl ein kantonaler Schutzbeschluss eine dauerhafte Sicherung eines Gebiets erlaubt, wurde er bisher nicht bei allen Gebieten angewendet. Bisher werden nur für Auengebiete, Amphibienlaichgebiete und Hochmoore Schutzbeschlüsse erlassen. Flachmoore sowie Trockenwiesen und -weiden werden ausschliesslich mit Verträgen geschützt. Die Bundesvorgaben verlangen jedoch eine grundeigentümerverbindliche Sicherung, zumindest für die Bundesinventarobjekte. Diese ungleiche Praxis hat Auswirkungen auf die Beitragsleistungen an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Kanton Bern. Die vorliegende Teilrevision will diesen Mangel beseitigen.

(text:pd/bild:unsplash)