Corona-Pandemie: Regierungsrat soll über Umsetzung der Erkenntnisse informieren
Im Auftrag des Regierungsrates nahm im vergangenen Jahr ein externes Büro das interne Krisenmanagement des Kantons während der Corona-Pandemie unter die Lupe. Im August genehmigte der Regierungsrat einen Bericht mit seinen Schlussfolgerungen sowie der externen Evaluation und verabschiedete diesen zuhanden der Frühlingsession des Grossen Rates.
ie GPK hat den Bericht als vorberatende Kommission umfassend diskutiert, gewürdigt und dabei verschiedene Direktionen angehört. Nicht nachvollziehbar ist für die Kommission, dass der Regierungsrat in der Evaluation darauf verzichtet hat, die spezifischen Massnahmen zu überprüfen, die der Kanton Bern abweichend von den Vorgaben des Bundes getroffen hatte. Dazu gehörte etwa die Beschränkung der Anzahl Teilnehmende an Kundgebungen, der Abbruch der Reihentests an Schulen oder das Verbot des Unterschriftensammelns.
Die externe Evaluation enthält für den Regierungsrat insgesamt sieben Empfehlungen. Vier davon hat er aufgenommen und die zuständigen Direktionen beauftragt, Massnahmen zu ergreifen – dies allerdings ohne zeitliche Vorgabe. Darum möchte die GPK mit einer Planungserklärung sicherstellen, dass der Regierungsrat der Kommission Anfang 2024 über die Umsetzung der erteilten Aufträge schriftlich Bericht erstatten muss. Mit einer weiteren Planungserklärung verlangt die Kommission, dass der Regierungsrat Vorkehrungen trifft, dass bei Krisen rasch Personen mit Kompetenzen in Stabsarbeit zum Einsatz kommen. Die GPK beantragt dem Grossen Rat einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
(text:pd/bild:unsplash)