Bundesrat will Massnahmen gegen Corona-Pandemie verschärfen
Die nachfolgenden Verschärfungen der Massnahmen schlägt der Bundesrat zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor. Bis Mittwochabend werden die Kantone, die Sozialpartner sowie die zuständigen Parlamentskommissionen konsultiert. Definitiv entscheiden will die Regierung am kommenden Freitag.
– Die Zertifikatspflicht wird auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet.
– Bei privaten Treffen gilt ab elf Personen eine Zertifikatspflicht.
– Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht bereits ab 300 statt ab tausend Personen.
– Die Maskenpflicht wird ausgeweitet auf alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen. Sie gilt neu auch für zertifikatspflichtige Veranstaltungen im Innern.
– In der Gastronomie und in Clubs gilt für die Konsumation eine Sitzpflicht.
– Bei Kultur- und Sportaktivitäten, wo keine Maske getragen werden kann, werden Kontaktdaten erhoben.
– Drei Varianten für Massnahmen am Arbeitsplatz:
1. Die Maskenpflicht in Innenräumen gilt, sobald mehr als eine Person anwesend ist
2. Ungeimpfte oder nicht genesene Mitarbeitende müssen im Homeoffice arbeiten. Ist das nicht möglich, gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen.
3. Die Homeoffice-Pflicht gilt generell. Falls nicht möglich, gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen. Die Betriebe werden zudem verpflichtet, den Mitarbeitenden repetitive Tests anzubieten.
– Alle obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II müssen repetitive Tests anbieten.
– Die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate wird verkürzt: Ein PCR-Test gilt nur noch 48 statt 72 Stunden; ein Antigen-Schnelltest noch 24 statt 48 Stunden.
– Die Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume werden mangels gesetzlicher Grundlage aufgehoben.