16 Dezember 2021

Bundesrat: Tierversuchsinitiative geht zu weit und schadet Schweiz

Bundesrat Alain Berset hat am Donnerstag die Argumente der Landesregierung gegen die Volksinitiative zum Verbot von Tier- und Menschenversuchen erläutert: Die Bevölkerung wäre vom medizinischen Fortschritt abgeschnitten, Forschung und Entwicklung würden stark eingeschränkt, und der Wirtschaftsstandort Schweiz würde geschwächt.

Am 13. Februar 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative „Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt“. Die Volksinitiative fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Forschung am Menschen in der Schweiz.

Der Bundesrat sei schon heute bestrebt, Tierversuche wenn immer möglich zu vermeiden, sagte Gesundheitsminister Berset vor den Medien in Bern. Die Initiative mit ihrem absoluten Verbot von Tierversuchen gehe aber zu weit und würde schwerwiegende Auswirkungen haben. Derselben Meinung waren schon National- und Ständerat, die beide die Initiative einstimmig abgelehnt haben.

Die Initiative würde lediglich dazu führen, dass Teile der medizinischen Forschung im Ausland stattfinden und dass neueste Therapien und Medikamente für die Schweizer Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stehen, warnte Berset. Und das gelte nicht nur für die Menschen in der Schweiz, sondern auch für Tiere, die ja ebenfalls Medikamente brauchen.

Nach dem Willen des Initiativ-Komitees sollen Tierversuche in der Verfassung als Quälerei und Verbrechen eingestuft und bestraft werden. Bestehende oder neue Produkte, für die Tierversuche durchgeführt werden müssten, dürften weder gehandelt noch ein- oder ausgeführt werden.

Das Initiativ-Komitee argumentiert, es sei nicht entschuldbar, wenn nichtzustimmungsfähige Tiere und Menschen für Experimente missbraucht würden. Kein Tier oder Mensch könne verlässliche Vorhersagen für ein anderes Lebewesen liefern. Die Forscherinnen und Forscher könnten ihre Erkenntnisse auch mit leidfreien Ansätzen erreichen.

Dem hält Berset entgegen, dass die Schweiz schon heute eines der strengsten Gesetze für Tierversuche habe. Ein Tierversuch werde nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Zudem müsse der Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigen.

Und ausserdem dürften die Forscherinnen und Forscher in ihren Versuchen nur mit so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssten deren Belastungen so gering wie möglich halten.

Zudem will der Bundesrat Tierversuche mit einem neuen Forschungsprogramm reduzieren, wie Berset betonte. Anfang Februar hatte die Landesregierung das neue Nationale Forschungsprogramm „Advancing 3R – Tiere, Forschung und Gesellschaft“ (NFP 79) lanciert. 3R steht dabei für Replacement, Reduction und Refinement. Das Programm ist auf fünf Jahre angelegt und mit 20 Millionen Franken dotiert.

(text:sda/bild:unsplash)