Bundesrat skizziert Milliarden-Sparpaket zur Sanierung der Finanzen
Mit einem umfassenden Massnahmenpaket plant die Landesregierung, den Bundeshaushalt wieder ins Lot zu bringen. Ab 2027 will sie das Budget um 3,6 Milliarden Franken entlasten. Ab 2030 sollen es dann 4,6 Milliarden Franken sein. Nicht betroffen sein soll die Armee.
Insgesamt sechzig Massnahmen zählt der Bundesrat auf der am Freitag publizierten Liste mit dem Titel „Massnahmen Aufgaben- und Subventionsüberprüfung“ auf. Basis für die Vorschläge war der Anfang September präsentierte Bericht einer Expertengruppe.
Längerfristig am meisten ins Gewicht fällt der geplante Verzicht auf die Bundesbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung. Dies soll das Bundesbudget ab 2030 um fast 900 Millionen Franken jährlich entlasten. Eine halbe Milliarde Franken pro Jahr will der Bundesrat mit der Verkürzung der Integrationspauschale für Flüchtlinge auf vier Jahre einsparen.
Weitere grössere potenzielle Sparposten sind der Verzicht von Klimaschutz-Subventionen, etwa für das Gebäudeprogramm (400 Millionen Franken), das Einfrieren der Ausgaben für die Entwicklungshilfe (313 Millionen Franken), Massnahmen innerhalb der Bundesverwaltung (305 Millionen Franken), die Kürzung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (200 Millionen Franken) und der Beitrage an den Nationalfonds (145 Millionen Franken).
Nicht auf der Liste der Sparvorschläge figuriert die Armee. Würden die Armeeausgaben weniger schnell erhöht und der Wiederaufbau der Fähigkeiten zur Verteidigung gebremst, müsste in anderen Politikbereichen weniger gespart werden, gab die Expertengruppe Anfang September bekannt. Davon will der Bundesrat offenbar nichts wissen.
Verzichten will er auch auf die Streichung des Förderbeitrags für den Güterverkehr oder die Wohnbauförderung sowie der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Teilweise verweist der Bundesrat auf hängige Vorlagen im Parlament, teilweise auf Volksentscheide, die es zu akzeptieren gelte.
Der Bundesrat schreibt von „Eckwerten des Entlastungspakets für den Bundeshaushalt“. Die Details sollen mit der Vernehmlassungsvorlage voraussichtlich bis Ende Januar 2025 präsentiert werden. Der Bundesrat sieht vor, einen Mantelerlass vorzulegen, der Änderungen zahlreicher Gesetze umfasst.
(text:sda/bild:keystone)