Bundesrat: Mit Kontingenten und Verboten gegen Strommangel
Der Bundesrat will bei einer Strommangellage notfalls mit Verboten, Kontingenten und – als ultima ratio – Notabschaltungen reagieren. Ziel ist die Netzstabilität. Die Schritte sind als Notmassnahmen gedacht. „Sparen, sparen und sparen“, ist gemäss Bundesrat Guy Parmelin die Massnahme, welche sie überflüssig macht.
Mit den zeitlich beschränkten Massnahmen will die Landesregierung bei einem Mangel die Stromversorgung regeln, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe gehen bis am 12. Dezember in eine verkürzte Vernehmlassung.
Einen Blackout gelte es um jeden Preis zu verhindern, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Bundeshausmedien in Bern. Zwar sei die Gefahr eines Strommangels aktuell gesunken, aber gebannt sei sie keineswegs.
Die Vorschläge des Bundesrats sind gemäss Parmelin für den Ernstfall gedacht. Dabei würden Schäden für die Wirtschaft möglichst eingeschränkt und Wettbewerbsverzerrungen vermieden.
Nach Möglichkeit vermeiden wolle man Berufsverbote für ganze Sektoren, sagte Bastian Schwark, Leiter Fachbereich Energie der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Als Beispiel nannte er ein Betriebsverbot für Skilifte.
Die Strommangel-Verordnungen würden stufenweise in Kraft treten. Ziel bei allen möglichen Massnahmen seien optimal an die Situation angepasste Eingriffe. Zunächst einmal würde die Landesregierung dringende Sparappelle an die Verbraucherinnen und Verbraucher lancieren.
Dabei seien auch Einschränkungen im Komfortbereich wie etwa bei Objekt- oder Aussenbeleuchtungen möglich, sagte Parmelin. Auch Betriebsschliessungen wären möglich. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürften nicht wesentlich tangiert werden. Parmelin zeigte sich indessen erfreut über erste Erfolge der jüngsten Appelle und der Sparvereinbarung der Wirtschaft.
Als weitergehende Massnahme könnte der Bundesrat Kontingente für Grossverbraucher verfügen. Das würde 34’000 Verbraucher von über 100 Megawattstunden im Jahr treffen, die zusammen für etwa die Hälfte des gesamten Schweizer Stromverbrauchs stehen. Entschädigungen an betroffene Betriebe sieht der Bundesrat nicht vor.
Die Kontingentierung ist auf einen Tag oder einen Monat angelegt. Zusammen mit Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Stromnetzen erarbeitet der Bund auf den Winter 2023/24 hin eine Lösung. Auch der Kontingentehandel soll bis dahin geregelt sein.
Auf dieser Stufe würden auch Einschränkungen etwa der Raumtemperaturen in Privathaushalten und Geschwindigkeitsbegrenzungen möglich. Eine Heizpolizei sei nicht geplant, versicherte Parmelin.
Erst die allerletzte Massnahme wären nach den Vorschlägen des Bundesrats Abschaltungen von Teilnetzen, wie Parmelin weiter sagte. Diese sollen einen Zusammenbruch des Gesamtnetzes und damit den Blackout verhindern. Ausgenommen von der jeweiligen Abschaltung eines Teilnetzes wären Blaulichtorganisationen und medizinische Grundversorger, soweit dies technisch machbar ist.
(text:sda/bild:sda)