Bundesrat hebt die letzten Corona-Massnahmen auf den 1. April auf
Der Bundesrat hebt die letzten Massnahmen gegen die Corona-Pandemie auf. Ab 1. April fallen die Isolationspflicht für Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Strukturen müssen aber erhalten bleiben, damit notfalls schnell reagiert werden kann.
Der Bundesrat begründet die erwartete Aufhebung der Massnahmen am Mittwoch damit, dass es „dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung“ in den vergangenen Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen gekommen sei. „Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich“, heisst es im Communiqué.
Konkret hat die Regierung beschlossen, die Isolationspflicht für Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen auf den 1. April aufzuheben. Ferner wird die Covid-App vorübergehend deaktiviert. Die Kosten für repetitive Tests in Lagern werden nicht mehr übernommen.
Trotz der Rückkehr zur sogenannt „normalen Lage“ gemäss Epidemiengesetz ist die Pandemie nicht zu Ende. Laut Bundesrat lässt sich deren weiterer Verlauf nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus werde höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden, schreibt er: „Es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.“
Bis im Frühling 2023 sei nun eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Strukturen müssten soweit erhalten bleiben, dass Bund und Kantone schnell auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gelte vor allem für Testen, Impfen, Kontaktverfolgung, Überwachung und Meldepflicht der Spitäler.
Für die Ziele und genauen Aufgaben dieser Phase hat der Bundesrat ein Grundlagenpapier erarbeitet. Das Dokument geht bis zum 22. April in die Konsultation bei Kantonen, Sozialpartnern und den Parlamentskommissionen.
Mit der normalen Lage liegt die Hauptverantwortung für die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ab April wieder bei den Kantonen. So sieht es das Epidemiengesetz vor, welches das Stimmvolk im Jahr 2013 angenommen hat.
(text:sda/bild:keystone)