Bundesrat beschliesst Exportverbot von Luxusgütern nach Russland
Der Bundesrat zieht bei den Sanktionen gegen Russland erneut mit: Er will das vierte Sanktionenpaket der EU übernehmen. Die EU hatte angesichts der anhaltenden Militärinvasion Russlands in der Ukraine am Dienstag beschlossen, ihre Sanktionen gegenüber Russland auszuweiten. Die Schweiz zieht ebenfalls mit, wie der Bundesrat am Freitag entschied.
Das neue Sanktionenpaket enthält unter anderem weitergehende Massnahmen im Güterbereich – so wird die Ausfuhr von Luxusgütern nach Russland untersagt. Einzelne Schweizer Unternehmen könnten davon stark betroffen sein, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Doch insgesamt betreffe das Exportverbot von Luxusgütern nach Russland „nur einen geringen Anteil der weltweiten Exporte der Schweiz dieser Gütergruppe“.
Nach Angaben des Bundesrats geht es bei den neuen Sanktionen ferner darum, Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen einzuschränken und die Erbringung von Ratingdiensten für russische Kunden oder Organisationen zu verbieten.
Die entsprechenden Massnahmen werden in den nächsten Tagen in Kraft treten. Bereits seit Mittwoch stehen 197 weitere natürliche Personen und neun Organisationen auf der Sanktionenliste. Dazu gehören unter anderen die beiden Oligarchen Roman Abramowitsch und Andrej Melnitschenko. Ihre Vermögen in der Schweiz müssen gesperrt werden.
(text und bild:keystone sda)