21 März 2023

Bund sistiert Boni-Auszahlung für Kader der Credit Suisse

Am Dienstag teilte der Bundesrat nun mit, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mittels Verfügung an die Credit Suisse gewisse variable Vergütungen an deren Mitarbeitende vorläufig sistiert habe. Grundlage dafür ist Artikel 10a des Bankengesetzes, wonach die Auszahlung variabler Vergütungen ganz oder teilweise verboten werden kann, wenn einer systemrelevanten Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt wird.

Vorläufig sistiert sind gemäss Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) aufgeschobene variable Vergütungen, also variable Lohnbestandteile, die zugesichert, aber erst künftig ausbezahlt werden – zum Beispiel Aktienansprüche. Ausgenommen sind demnach lediglich aufgeschobene Zahlungen, die sich bereits in Auszahlung befinden.

Die Geschäftsleitung der Credit Suisse verzichtete selber auf variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2022. Deshalb lässt der Bundesrat „aus Gründen der Rechtssicherheit“ davon ab, bereits zugesicherte und sofort ausbezahlte variable Vergütungen an CS-Mitarbeitende für das Geschäftsjahr 2022 rückwirkend zu verbieten. Es gelte auch zu verhindern, dass Mitarbeitende getroffen werden, die die Krise nicht selbst verursacht haben.

Weitere Boni-Massnahmen will der Bundesrat prüfen lassen. Das EFD soll Massnahmen zur variablen Vergütung für die Geschäftsjahre bis 2022 und folgende vorschlagen, wie es in der Mitteilung heisst.

Strengere Auflagen für Löhne und Boni von Topmanagern sind seit der am Sonntag bekanntgegebenen Zwangsfusion zwischen UBS und Credit Suisse auch im Parlament wieder im Gespräch. Verschiedene Parteien forderten etwa, dass das Parlament endlich ein Bonusverbot bei systemrelevanten Banken mit Quasi-Staatsgarantie angehen müsse.

(text:sda/bild:sda)