BLS: Unterschiedliche Meinungen zur Höhe der Kantonsbeteiligung
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(02:40)
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates schlägt vor, im BLS-Gesetz festzulegen, dass der Kanton Bern maximal 70 Prozent der BLS AG besitzen darf. Die Mindestbeteiligung soll bei 50 Prozent liegen. Eine Minderheit der GPK bevorzugt lediglich die Festlegung der Untergrenze, um dem Kanton mehr Flexibilität zu ermöglichen.
Kontrovers wurde auch die Regelung diskutiert, ob der Grosse Rat über den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung entscheiden soll. Eine Mehrheit unterstützt diesen Vorbehalt, wonach der Grosse Rat bei einer Abtretung der Stimmen- oder Kapitalmehrheit das letzte Wort haben soll. Eine Minderheit lehnt diesen Zusatz ab, plädiert jedoch für eine fakultative Referendumspflicht, falls ein solcher Vorbehalt ins Gesetz aufgenommen wird.
Intensiv diskutiert wurde zudem die generelle Beteiligung des Kantons an der BLS AG. Eine Mehrheit der GPK unterstützt den Vorschlag des Regierungsrates, im Gesetz sowohl eine Mindest- als auch eine Höchstbeteiligung festzulegen – nämlich zwischen 50 und 70 Prozent. Für die Mehrheit ist dies realistisch und bietet ausreichenden Spielraum. Der Kanton Bern ist aktuell mit rund 56 Prozent an der BLS AG beteiligt.
Die Vorschläge der GPK zur zweiten Lesung des BLS-Gesetzes werden in der Frühlingssession 2025 behandelt.
(text:pd/tki/bild:pd)