6 Dezember 2024

Beschwerde wegen fehlender Umweltprüfung bei AKW Leibstadt

Anwohnende des AKW Leibstadt haben beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Energie eingereicht. Sie kritisieren, dass vor der Aufnahme des Langzeitbetriebs des AKW keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde.

Eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hätte die Schweiz nach internationalem Recht aus eigenem Antrieb prüfen müssen, teilte der Trinationale Atomschutzverband am Freitag, gemeinsam mit Greenpeace und der Schweizerischen Energie-Stiftung mit. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Eingang der Beschwerde.

Bereits im Februar 2024 hatten fünfzehn Anwohnende ein entsprechendes Gesuch ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gerichtet. Sowohl das UVEK als auch das Bundesamt für Umwelt (BFE) seien nicht auf das Gesuch eingegangen.

Die direkt betroffenen Anwohnenden fordern ihr Recht auf demokratische Mitsprache ein, welches Bestandteil der UVP sei. Die UVP diene dazu, nachteilige und grenzüberschreitende Auswirkungen des AKW-Langzeitbetriebs auf Mensch und Umwelt zu erkennen und mögliche Alternativen aufzuzeigen, hiess es weiter.

Das AKW Leibstadt soll Mitte Dezember den Langzeitbetrieb aufnehmen. Die Schweiz bediene den ältesten AKW-Park der Welt, welcher ein unvermeidliches Restrisiko für katastrophale Unfälle mit riesigem Schadenspotenzial darstellt, hiess es in der Medienmitteilung.

(text:sda/bild:keystone)