3 Juni 2024

Beschwerde gegen Bauentscheid Morgeten Solar

Die Stiftung Landschaftsschutz, der Schweizer Alpen-Club SAC und Mountain Wilderness gelangen mit einer Beschwerde zum Bauentscheid Morgeten Solar im Simmental ans Berner Verwaltungsgericht. Die im Schnellverfahren bewilligte Grossanlage Morgeten Solar soll gerichtlich überprüft werden.

Mit der rund 8 Hektaren grossen Photovoltaik-Freiflächenanlage unterhalb der Bürgle (Gemeinde Oberwil i.S.) auf ca. 2100 m ü.M. wurde schweizweit die erste Anlage gestützt auf den „Solarexpress“ bewilligt. Es handelt sich um eine Grossanlage in einer grossräumig intakten Alplandschaft, die auch aus Sicht Biodiversität, Landschaft und naturnaher Tourismus von hoher Bedeutung ist. Aufgrund zahlreicher offener Rechtsfragen und der grossen Präjudizwirkung in Bezug auf die weiteren rund 50 Projekte, die durch den “Solarexpress” ausgelöst wurden, verlangen die Verbände eine gerichtliche Überprüfung, um Rechtsklarheit zu schaffen.

Die Auswirkungen der grossen Solaranlage auf die wertvolle und intakte Berglandschaft mit ihrer Flora und Fauna wurden ebenfalls ungenügend berücksichtigt. Auch die Interessenabwägung
ist, angesichts der fehlenden landschaftlichen Vorbelastung, der fehlenden Bündelung mit anderen Infrastrukturen sowie der grossen Erschliessungsprobleme, mangelhaft. Zudem ist es unsicher, ob die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren gemäss „Solarexpress“ erfüllt sind betreffend der minimalen Stromproduktion.

Die  Morgeten Solar AG nimmt Stellung zu den bemängelten Punkten:

Da die Beschwerden bei uns noch nicht eingegangen sind, stützen wir uns auf die bereits veröffentlichten Medienberichte. Die offenen Rechtsfragen wurden in der Gesamtbaubewilligung vom 3. Mai 2024 bereits beantwortet. Wir gehen davon aus, weil es das erste Projekt im Rahmen des Solarexpress ist, dass dies durch alle Instanzen hindurch verzögert werden soll.

Schon seit einem Jahr ist die Frage, ob eine Rohrleitung in einem Strassenkörper durch eine Moorlandschaft geführt werden darf, geklärt. Die Behörden haben auf eine wirksame Koordination zwischen dem Baubewilligungsverfahren und dem Plangenehmigungsverfahren zur Leitung geachtet. Das ESTI hat dem BFE bereits am 24. Mai 2024 die Plangenehmigung beantragt. Die Grösse vom Projekt entspricht den Vorgaben im Solarexpress. Dies wurde von den Fachstellen des Kantons und des Bundes festgestellt. Zudem wäre eine Vergrösserung jederzeit möglich.

(text:pd&awe /bild:zvg, energie thun: visualisierung ostgrat bürglen)