17 Oktober 2023

Beschränkung der Kommissionszugehörigkeit im Grossen Rat soll bleiben

Im Berner Kantonsparlament, dem Grossen Rat, dürfen Grossrätinnen und Grossräte maximal acht Jahre ununterbrochen derselben Kommission angehören. Eine Gruppe bürgerlicher Grossratsmitglieder stört sich an dieser Regelung. Sie befürchten einen Verlust von Fachwissen und haben deshalb einen Vorstoss eingereicht, die Regelung aufzuheben.

Das Büro des Grossen Rates sieht das anders. Der Kanton Bern kenne die zeitliche Beschränkung der Kommissionszugehörigkeit, schreibt das Büro in seiner Antwort, auch habe das Parlament die Aufhebung der Regelung sowohl in der Herbstsession 2020, wie auch der Sommersession 2021, eine Aufhebung der Regelung abgelehnt. Die Beschränkung der Kommissionszugehörigkeit auf acht Jahre habe klare Vorteile, hält das Büro fest, so komme es etwa zu weniger Nähe zu Regierung und Verwaltung, die neuen Kommissionsmitglieder würden jeweils neue Sichtweisen, Ideen und frischen Wind in die Kommissionen bringen und zudem würde das Verständis für die Arbeit andere Kommissionen gefördert. Das Büro des Grossen Rates ist der Überzeugung, dass die Regelung mehr Vor- als Nachteie mit sich bringt und empfiehlt dem Parlament deshalb die Ablehnung des Vorstosses.

Der Grosse Rat entscheidet in der Wintersession.

(text:csc/bild:beo)